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Ihre Rechtsanwaltskanzlei in Dinslaken für Individual- und Kollektivarbeitsrecht

Meine Rechtsanwaltskanzlei in Dinslaken hat sich auf das Arbeitsrecht spezialisiert, welches sich in die beiden großen Bereiche Individualarbeitsrecht und Kollektivarbeitsrecht unterteilt.

Gerne berate ich auch Sie im Rahmen eines persönlichen Gespräches in meiner Kanzlei.

Rufen Sie an oder schicken uns eine Mail

Wenn Sie eine Beratung durch meine Kanzlei wünschen,
freue ich mich auf Ihren Anruf oder

eine E-Mail an:  buero@rechtsanwaltskanzlei-rohde.de!

02064 42780

Herzlich willkommen bei Ihrem Rechtsanwalt in Dinslaken

Ich freue mich, dass Sie bei der Suche nach einem Rechtsanwalt, der sich auf das Gebiet Arbeitsrecht spezialisiert hat, auf meine Kanzlei aufmerksam geworden sind.

Ich betreue sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in individual- und kollektivarbeitsrechtlichen Fragen. Verlassen Sie sich auf meine Expertise und Spezialisierung, wenn auch Sie einen kompetenten Fachanwalt für Arbeitsrecht suchen.

Erfahren Sie im Folgenden mehr über meine Arbeit und vereinbaren Sie bei Interesse gerne einen Termin mit mir, wenn Sie sich für eine Rechtsberatung im Bereich Arbeitsrecht interessieren.

Das Individualarbeitsrecht

Eines meiner Spezialgebiete ist das Individualarbeitsrecht, welches die Beziehungen zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer regelt. Das Individualarbeitsrecht deckt sowohl das Arbeitsvertragsrecht als auch das Arbeitsschutzrecht ab und regelt direkte Rechte sowie Pflichten beider Vertragspartner in Hinblick auf die Einstellung und Kündigung, Urlaubsansprüche, Arbeitszeit, Arbeitssicherheit, Arbeitsbedingungen schutzbedürftiger Personen, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle, eine ordentliche Kündigung, Abmahnung, Zahlungsansprüche und den Arbeitsschutz.

Lassen Sie sich persönlich beraten.

Das Kollektivarbeitsrecht

Im Kollektivarbeitsrecht sind die Beziehungen zwischen den jeweiligen Vertreterorganen auf Arbeitgeberseite und Arbeitnehmerseite geregelt. 

Im kollektiven Arbeitsrecht befinden sind auf der Arbeitnehmerseite die Betriebsräte und Gewerkschaften. Auf der Arbeitgeberseite schließen sich meist Arbeitgeberverbände zusammen, um als Kollektiv die Rechte der Arbeitgeber durchzusetzen.

Das kollektive Arbeitsrecht umfasst unter anderem die Kündigungszustimmung durch den Betriebsrat, Kündigungsfristen sowie außerordentliche Kündigungen.

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